Dirk Schröder hat mir verboten, dieses Rezept weiterhin zu veröffentlichen.
Das kann er, denn er hat ein Patent auf Gerstenbrot, und ich kann mir keine Anwälte leisten.
Ihnen jedoch kann er kaum verbieten, einmal das Schulkochbuch Ihrer Urgrossmutter zu konsultieren,
denn damals gabs noch keine Patente auf Lebensmittel ...